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   BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20   

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https://dejure.org/2021,2710
BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20 (https://dejure.org/2021,2710)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - XI ZR 358/20 (https://dejure.org/2021,2710)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - XI ZR 358/20 (https://dejure.org/2021,2710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag im Fall einer späteren Mandatsniederlegung durch Beendigung des Mandats hinsichtlich Verschuldens der Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b Abs. 1
    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag im Fall einer späteren Mandatsniederlegung durch Beendigung des Mandats hinsichtlich Verschuldens der Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.2018 - XI ZR 173/17

    Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung i.R.d. Gewährung eines Darlehens;

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20
    Dabei hat sie darzulegen, dass die Beendigung des Mandats nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2018 - XI ZR 173/17, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - V ZR 112/20, juris Rn. 2).

    Dem liefe es zuwider, wenn die Partei einen Anspruch darauf hätte, ihre Rechtsansicht gegen den Anwalt durchzusetzen (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2018 - XI ZR 173/17, juris Rn. 10).

    Selbst dann, wenn die Beklagte ihr Gesuch noch ergänzte, wäre die Versäumung der Begründungsfrist verschuldet und bliebe das Rechtsmittel unzulässig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2018 - XI ZR 173/17, juris Rn. 18 und vom 10. Dezember 2019 - XI ZR 180/19, juris Rn. 18).

  • BGH, 10.12.2019 - XI ZR 180/19

    Darlegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen innerhalb der Frist ordnungsgemäß

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20
    Seine Vollständigkeit konnte im normalen Geschäftsgang nicht vor Ablauf der Rechtsmittelfrist am 30. Dezember 2020 geprüft werden (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2019 - XI ZR 180/19, juris Rn. 17 mzN).

    Selbst dann, wenn die Beklagte ihr Gesuch noch ergänzte, wäre die Versäumung der Begründungsfrist verschuldet und bliebe das Rechtsmittel unzulässig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2018 - XI ZR 173/17, juris Rn. 18 und vom 10. Dezember 2019 - XI ZR 180/19, juris Rn. 18).

    Die Beschwerde der Beklagten wird demgemäß verworfen, weil sie nicht innerhalb der vom Vorsitzenden bis zum 30. Dezember 2020 verlängerten Frist begründet worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2018 - XI ZR 547/17, juris Rn. 7 und vom 10. Dezember 2019 - XI ZR 180/19, juris Rn. 19).

  • BGH, 11.11.2020 - V ZR 112/20

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag einer Partei im Fall einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20
    Dabei hat sie darzulegen, dass die Beendigung des Mandats nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2018 - XI ZR 173/17, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - V ZR 112/20, juris Rn. 2).

    Darüber hinaus hat die Beklagte nicht innerhalb der bis zum 30. Dezember 2020 verlängerten Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Erklärungen von weiteren bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten eingereicht, aus denen sich ergibt, dass diese nicht bereit oder in der Lage sind, die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2016 - XI ZR 439/15, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - V ZR 112/20, juris Rn. 4).

  • BGH, 07.06.2016 - XI ZR 439/15

    Notanwaltsbestellung für eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH: Antragsablehnung

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20
    Darüber hinaus hat die Beklagte nicht innerhalb der bis zum 30. Dezember 2020 verlängerten Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Erklärungen von weiteren bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten eingereicht, aus denen sich ergibt, dass diese nicht bereit oder in der Lage sind, die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2016 - XI ZR 439/15, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - V ZR 112/20, juris Rn. 4).
  • BGH, 09.01.2018 - XI ZR 547/17

    Bestellung eines Notanwalts im Fall einer späteren Mandatsniederlegung; Antrag

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20
    Die Beschwerde der Beklagten wird demgemäß verworfen, weil sie nicht innerhalb der vom Vorsitzenden bis zum 30. Dezember 2020 verlängerten Frist begründet worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2018 - XI ZR 547/17, juris Rn. 7 und vom 10. Dezember 2019 - XI ZR 180/19, juris Rn. 19).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10

    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20
    Schon aus diesem Grund kann der Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens nach § 149 Abs. 1, §§ 248, 129a, 78 Abs. 3 ZPO, der ohne Rücksicht auf seine sachliche Rechtfertigung nicht die Wirkungen des § 249 Abs. 1 ZPO hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 248/10, NJW-RR 2011, 1282 Rn. 12 mwN), keinen Erfolg haben.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 234/21

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts in einem Verfahren auf Zahlung von

    Dabei hat sie darzulegen, dass die Beendigung des Mandats nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2018 - XI ZR 173/17, juris Rn. 9, vom 13. Januar 2021 - XI ZR 358/20, juris Rn. 4 und vom 25. Januar 2021 - XI ZR 448/20, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - V ZR 112/20, juris Rn. 2).

    Mit dem Ziel, die Einreichung einer inhaltlich seinen Vorstellungen entsprechenden Revisions- oder Nichtzulassungsbeschwerdebegründung zu erreichen, kann der Beklagte die Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b Abs. 1 ZPO nicht verlangen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2018 - XI ZR 173/17, juris Rn. 10 und vom 13. Januar 2021 - XI ZR 358/20, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - XII ZR 11/17, FamRZ 2017, 1705 Rn. 8 und vom 12. Januar 2021 - IV ZR 206/20, juris Rn. 9; jeweils mwN).

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird als unzulässig verworfen, weil sie nicht innerhalb der bis zum 16. August 2021 verlängerten Frist begründet worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2018 - XI ZR 547/17, juris Rn. 7, vom 10. Dezember 2019 - XI ZR 180/19, juris Rn. 19 und vom 13. Januar 2021 - XI ZR 358/20, juris Rn. 9).

  • BGH, 08.02.2022 - VIII ZR 192/21

    Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für das

    Die Partei hat innerhalb der für das beabsichtigte Rechtsmittel geltenden Frist darzulegen, dass die Beendigung nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - VIII ZR 300/18, FamRZ 2020, 1390 Rn. 5; vom 13. Januar 2021 - XI ZR 358/20, juris Rn. 4; vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 239/20, juris Rn. 2).
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